Erstmals seit Wirksamwerden des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zu Jahresbeginn haben die großen sozialen Netzwerke ihre Transparenzberichte mit Zahlen zu gelöschten Inhalten vorgelegt. Aus Facebooks Bericht geht hervor, dass die Plattform kaum Beschwerden nach dem NetzDG entgegennimmt und daher auch nur wenige Inhalte deswegen löscht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das NetzDG-Beschwerdeformular nur versteckt auf der Facebook-Seite abrufbar ist, während YouTube und Twitter die Meldung nach dem NetzDG in ihre Meldefunktion für anstößige Inhalte integriert haben. Facebook handelt vielmehr hauptsächlich nach seinen eigenen Regeln, den Gemeinschaftsstandards. Diese schreiben nicht nur die Löschung von rechtswidrigen Inhalten vor, sondern untersagen unter anderem Nacktbilder, Spam und Falschnachrichten.
Das NetzDG richtet sich gegen strafbare Inhalte im Internet. Das Gesetz zwingt soziale Netzwerke dazu, alle nach deutschen Recht „offenkundig rechtswidrigen“ Beiträge von Nutzern, etwa solche mit hetzerischen Inhalten, binnen 24 Stunden zu löschen oder in Deutschland zu blockieren. Andernfalls drohen laut dem Gesetz seit Wirksamwerden der Strafbestimmungen am 1. Januar 2018 Bußgelder in Millionenhöhe.
Das Gesetz sorgte bereits vor Inkrafttreten für erhebliche rechtliche Bedenken und Warnungen vor Overblocking, da es die Plattformbetreiber zum Löschen von Inhalten in Bausch und Bogen anregt. Das NetzDG schreibt keinen gesetzlich verpflichtenden Beschwerdemechanismus und keine Wiederherstellungspflicht für zu Unrecht gelöschte Inhalte vor. Nun wird deutlich, dass Facebook ohnehin vor allem nach eigenen Regeln spielt.
300 und drei Millionen Löschungen
Facebook schreibt in seinem Transparenzbericht, dass Nutzer in den ersten sechs Monaten des Jahres 1.704 Inhalte nach dem NetzDG meldeten. Davon wurden 362 gelöscht oder gesperrt. Die Zahlen verblassen allerdings im Vergleich zu den 2,5 Millionen Inhalten, die der Konzern allein in den ersten drei Monaten des Jahres nach den Gemeinschaftsstandards von seiner Plattform entfernte. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Art, wie Facebook seine eigenen Regeln durchsetzt, ist allerdings nur äußerst begrenzt.
YouTube löscht vermutlich ebenfalls viele Inhalte wegen Verletzung seiner Gemeinschaftsstandards statt auf Basis von NetzDG-Meldungen, genau geht dies aus dem Transparenzbericht der Videoplattform aber nicht hervor. Allerdings berichtet Youtube über 215.000 Meldungen nach dem NetzDG im ersten Halbjahr 2018 – über hundertmal so viele wie bei Facebook. Youtube prüft Meldungen sowohl nach den Vorgaben des NetzDG als auch den eigenen Standards und entscheidet dann, einen Inhalt global zu löschen oder für Zugriffe aus Deutschland zu blockieren. Das global und in Deutschland weit weniger genutzte Twitter meldet sogar rund 260.000 Beschwerden nach dem NetzDG.
Richter über die Meinungsfreiheit
Zivilgesellschaftliche Organisationen sehen sich durch die Transparenzbericht in ihrer Kritik am Gesetz bestätigt. „Die Bundesregierung hat mit dem NetzDG private Unternehmen zu Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht, ohne eine öffentliche Kontrolle des Löschverfahrens sicherzustellen. Eine solche unabhängige Prüfinstanz braucht es aber, um ein Overblocking, also das Löschen von rechtlich zulässigen Inhalten, zu erkennen“, sagte der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, laut einer Pressemitteilung. Mihr betonte:
Facebook und Google löschen nach eigenen Regeln, weil sie sich allein als private Unternehmen begreifen und eine Art digitales Hausrecht durchsetzen wollen. Ihre Plattformen sind jedoch ein Teil der modernen Öffentlichkeit geworden, so dass Menschen dort alles sagen können müssen, was nicht gegen Gesetze verstößt.
Der Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, die Löschberichte hätte eine geringe Aussagekraft. Das liege daran, dass die Meldungen je nach Plattform unterschiedlich aufwändig seien und die Konzerne keine Vergleichszahlen für Löschungen in Deutschland vor dem NetzDG vorgelegt hätten, heißt es in einer Pressemitteilung. Die privatisierte Art der Rechtsdurchsetzung durch die Plattformen schütze die Meinungsfreiheit nicht in ausreichender Form.
Kritik an Facebook wegen des fehlenden Schutzes von Nutzerdaten und intransparenten Handelns im Cambridge-Analytica-Skandals trugen zuletzt zu gedämpften Profiterwartungen und einem spektakulären Kurseinbruch des Konzerns auf den Aktienmärkten bei. Die Aufregung wäre für Facebook ein guter Anlass, um Nutzern mehr Kontrolle und Teilhabe einzuräumen und damit verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
